fahrdienst-header-mit_Gurt.jpg Foto: D. Möller / DRK e.V.

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Krankentransport

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.

Ansprechpartner

Herr
Manuel Holz

Tel: 09771 6123-24

Meininger Str. 25
97616 Bad Neustadt

Schnell und sicher zur Behandlung

Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse. Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung.

Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.

Versicherte haben 10% des Fahrpreises, mindestens 5,00€ und maximal 10,00€ pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten, als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.

Leistungsfähigkeit, Flexibilität und Sicherheit werden bei uns groß geschrieben

Im Rahmen des Patientenfahrdienstes fahren wir Personen im Rollstuhl/Tragestuhl liegend oder sitzend:

  • Zum Krankenhaus
  • Zum Arzt
  • Zur Kurzzeitpflege
  • Zur Dialyse
  • Zur Krankengymnastik
  • Nach Hause

Unsere Fahrgäste bedürfen zwar der Hilfe und Betreuung, aber keiner medizinisch fachlichen Versorgung während des Transportes oder die Einrichtung eines Krankenwagens.

Unsere Fahrzeuge sind mit einer fest installierten Trage und Tragestuhl ausgestattet. Für Patienten mit Rollstuhl stehen spezielle Rollstuhlfahrzeuge zur Verfügung. Für Ferntransporte halten wir bequeme Fahrzeuge bereit. Alle Fahrzeuge sind selbstverständlich mit Klimaanlage und Standheizung ausgerüstet. Die Fahrzeuge werden von der eigenen Werkstatt regelmäßig gewartet. Das Fahrpersonal ist speziell von Praxisanleitern geschult und die Hygienischen Verhältnisse der Fahrzeuge unterliegen einer dauernden Überwachung.

Gute Gründe warum Sie unseren Patientenfahrdienst wählen sollten

  • Moderner Fuhrpark
  • Für jeden Patienten das geeignete Fahrzeug
  • Freundliche, hilfsbereite und geschulte Mitarbeiter
  • Individuelle Begleitung und Betreuung
  • Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
  • Rund um die Uhr erreichbar - 7 Tage die Woche
  • Preiswerte Tarife für Selbstzahler
  • Vertragspartner mehrerer Krankenkassen
  • Langjährige Erfahrung im Umgang mit Patienten

Fordern Sie uns an!

Telefon 09771 6123 24